Die Kurskommissionen in den Kantonen führen die überbetrieblichen Kurse (ÜK) gemäss gesetzlichen Vorgaben durch. Die Organisation und Durchführung wird vom Berufsbildungsamt mittels Leistungsvertrag geregelt.
Der Besuch der Basiskurse, welche in den ersten beiden Lehrjahren stattfinden, ist für alle Lehrlinge obligatorisch, sofern ihr Lehrbetrieb nicht ÜK-befreit ist.
Basiskurse
Die Basiskurse werden in den ersten beiden Lehrjahren durchgeführt. Sie dauern 54 Tage und bestehen aus folgenden Kursen:
- Produkte mit Handwerkzeugen oder mit handgeführten Maschinen bearbeiten (9 Tage)
- Produkte mit Werkzeugmaschinen fertigen 1 (16 Tage)
- Produkte montieren und in Betrieb nehmen (9 Tage)
- Produkte mit Werkzeugmaschinen fertigen 2 (12 Tage)

Bild: Fritz Studer AG
Ergänzungskurse
Die Ergänzungskurse werden im dritten Lehrjahr durchgeführt. Sie dauern insgesamt maximal 8 Tage.
Folgende Ergänzungskurse sind möglich, wobei mindestens ein Kurs obligatorisch ist:
- CNC-Maschinen zur Fertigung von Produkten einsetzen
- Programme für CNC-Maschinen mit der rechnergestützten Fertigung (Computer Aided Manufacturing) erstellen
- Elektrische oder elektronische Komponenten fertigen und prüfen
- Roboter zur Produktion von Produkten einsetzen
- Arbeiten für die Produktion von Produkten planen und vorbereiten
- Einfache automatisierte Anlagen zur Produktion von Produkten aufbauen und in Betrieb nehmen
- Produkte instand halten
- Die fachliche Gesamtverantwortung für das Entwickeln von Produkten übernehmen
Die Inhalte und Dauer der einzelnen Kurse legt die regionale Kurskommission in Zusammenarbeit mit den ÜK-Zentren und den Lehrbetrieben fest. Über den Besuch der Kurse entscheidet der Lehrbetrieb unter Berücksichtigung der Einsatzmöglichkeiten des Lehrbetriebs und der Fähigkeiten der lernenden Person.